Ein Lastaufnahmemittel (LAM) ist eine nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtung, die zum Aufnehmen und Abgeben der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden kann.
Beispiele:
Ein Lastaufnahmemittel ist nicht für den Personentransport zugelassen! In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Unfallverhütungsvorschrift DGUV R 109-017 und die DGUV R 101-005 „Hochziehbare Personenaufnahmemittel“ verwiesen. Lasten sind so aufzunehmen und abzusetzen, dass ein unbeabsichtigtes Umfallen, Auseinanderfallen, Abgleiten oder Abrollen der Last vermieden wird. Hierzu eignen sich je nach Einsatzfall z.B. Sicherheitsklappen, Steckbolzen, Klammern, Knebel, Schutzkorb, rutschhemmende Beschichtungen oder ähnliches. Jede Verbindungsstelle muss also gesichert werden. Ausnahmen gelten z.B. für Ketten, die sich bei Schlaffhang nicht aushängen können.
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